Beitragsordnung


Mitgliedsbeitrag

Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

Beiträge

Einzelmitglieder zahlen als ordentliches Mitglied einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 30,00 EUR.

Korporative Mitglieder zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag je Vereins-/Körperschaftmitglied und Jahr von 1,00 EUR.
Die Deckelung liegt bei 50 Mitgliedern als Maximalbetrag.

Schüler, Auszubildende, Studenten, Rentner und Arbeitslose als Einzelmitglieder zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 12,00 EUR.

Fälligkeiten

Der Mitgliedsbeitrag ist satzungsgemäß im Voraus spätestens bis zum 15. März eines jeden Jahres zu entrichten und auch im Falle des Erwerbs
oder der Beendigung der Mitgliedschaft während des laufenden Kalenderjahres stets in voller Höhe zu entrichten.
Korporative Mitglieder haben Veränderungen hinsichtlich der Vorstandschaft und Mitgliederstand zeitnah mitzuteilen.

Zahlungsverzug, Mahnung, Mahngebühren

Mitglieder, deren Beitrag nicht bis zum 15. März auf dem Vereinskonto eingegangen ist, befinden sich automatisch im Zahlungsverzug.
Der Zahlungsverzug hat das erste Mahnschreiben zur Folge. Die Portokosten in Höhe von derzeit 0,80 € werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.

Für ein zweites Mahnschreiben hat das Mitglied folgende Kosten zu tragen:
Porto (Einschreiben/Rückschein), derzeit 5,50€

Diese Beitragsordnung wurde auf der Gründungsversammlung des Vereins am 16. November 2019 in Demmin beschlossen
und tritt mit der Eintragung der Satzung in das Vereinsregister in Kraft.